

Bei der Art des Weges wurde in drei Kategorien unterschieden: selbständiger Radweg, straßenbegleitender Radweg oder Mischnutzung.
Ein selbständiger Radweg liegt vor, wenn der Weg von anderen Verkehrswegen unabhängig ist, z.B. wenn er durch ein Waldgebiet führt.
Ein straßenbegleitender Radweg hingegen verläuft direkt neben einer Straße.
Eine Mischnutzung ist gegeben, wenn kein Radweg als solcher vorhanden ist und man z.B. auf einer Verkehrsstraße oder in einer Fußgängerzone (Radfahrer frei) fahren muss, sich also den Weg mit anderen Verkehrsteilnehmern teilt.
